Der Tierschutz ist in der Europäischen Union ein wichtiges Thema, das immer mehr an Bedeutung gewinnt. Die EU hat sich verpflichtet, das Wohl von Tieren zu schützen und setzt dafür verschiedene gesetzliche Rahmenbedingungen. Einer der grundlegenden Rechtsakte ist der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der in Artikel 13 festlegt, dass die Union und die Mitgliedstaaten bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und Maßnahmen die Anforderungen des Tierschutzes berücksichtigen müssen. Die EU hat zudem mehrere Verordnungen und Richtlinien verabschiedet, die den Tierschutz regeln, wie etwa die Verordnung zur Tierversuchsrichtlinie (2010/63/EU), die strenge Vorgaben für den Einsatz von Tieren in wissenschaftlichen Experimenten macht. Ziel ist es, Tierversuche zu minimieren, zu ersetzen und die Bedingungen für die Haltung der Tiere zu verbessern. Auch die Transportverordnung (1/2005) zielt darauf ab, den Transport von Tieren unter menschenwürdigen Bedingungen sicherzustellen und unnötige Qualen zu vermeiden. Trotz dieser Fortschritte gibt es weiterhin Herausforderungen, insbesondere in den Bereichen der landwirtschaftlichen Tierhaltung und der Jagd. Die intensiven Bedingungen in der Massentierhaltung und der Export von Tieren in Drittländer, in denen oft keine adäquaten Tierschutzstandards gelten, sind nach wie vor problematisch. Dennoch arbeitet die EU weiterhin daran, die Tierschutzgesetze zu stärken und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern, um den Tierschutz weiter zu verbessern. Der Tierschutz bleibt ein zentrales Thema, das sowohl rechtliche als auch gesellschaftliche Veränderungen erfordert.
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