Recht Lustig - Das wusste ich ja gar nicht!

著者: Azize Ekinci & Fatih Çevikkollu
  • サマリー

  • In „Recht lustig“ ordnet eine Juristin im Gespräch mit einem Kabarettisten alltägliche Erlebnisse juristisch ein. Und dabei besitzt Rechtsanwältin Azize Ekinci die äußerst seltene Eigenschaft, trockenes Juristendeutsch verständlich zu übersetzen. Fatih Cevikkollu, der Kabarettist, ist neugierig und erzählfreudig. Zusammen betrachten sie, wie es etwa um die Gültigkeit von Gutscheinen steht oder was es mit dem Onlineshopping auf sich hat. Muss in einem Podcast, auf dem „lustig“ steht, eigentlich auch lustig drin sein? Und wenn nicht, kann das vor Gericht?
    Azize Ekinci & Fatih Çevikkollu
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あらすじ・解説

In „Recht lustig“ ordnet eine Juristin im Gespräch mit einem Kabarettisten alltägliche Erlebnisse juristisch ein. Und dabei besitzt Rechtsanwältin Azize Ekinci die äußerst seltene Eigenschaft, trockenes Juristendeutsch verständlich zu übersetzen. Fatih Cevikkollu, der Kabarettist, ist neugierig und erzählfreudig. Zusammen betrachten sie, wie es etwa um die Gültigkeit von Gutscheinen steht oder was es mit dem Onlineshopping auf sich hat. Muss in einem Podcast, auf dem „lustig“ steht, eigentlich auch lustig drin sein? Und wenn nicht, kann das vor Gericht?
Azize Ekinci & Fatih Çevikkollu
エピソード
  • Sammelklage gegen Amazon
    2025/02/17

    Es gibt ja Dinge, die so sicher sind wie der Paketbote, der genau dann klingelt, wenn man unter der Dusche steht. Zum Beispiel, dass Amazon immer einen Weg findet, uns mit seinen Preisen, AGBs oder Prime-Versprechen zu verwirren. Aber dieses Mal haben sich die Kunden gewehrt – mit einer Sammelklage, die sogar Jeff Bezos kurz vom Raketenbauen abgelenkt hat.

    Der Vorwurf: Amazon soll durch undurchsichtige Vertragsklauseln Kund:innen benachteiligt und Preise manipuliert haben. Überraschung! Dass die „unwiderstehlichen Blitzangebote“ manchmal teurer sind als der Normalpreis oder dass Prime-Vorteile in etwa so vorhersehbar sind wie das Wetter in April – all das führte dazu, dass sich wütende Verbraucher:innen zusammentaten und vor Gericht zogen.

    Der Ausgang: Nach langem Hin und Her wurde entschieden, dass Amazon eine saftige Entschädigung zahlen muss. Wer sich bei der Klage beteiligt hat, darf sich nun über einen kleinen Geldbetrag freuen – wahrscheinlich so viel, dass es gerade für ein Amazon-Basics-Ladekabel reicht (das nach drei Monaten kaputt geht).

    Die Moral der Geschichte?
    Wenn du das Gefühl hast, dass dich ein Unternehmen über den Tisch zieht, dann melde dich bei den Verbraucherzentralen! Die freuen sich über jede Beschwerde – fast so sehr wie Amazon über deine Bestellungen. Und wer weiß? Vielleicht wird deine nächste Reklamation ja der Startschuss für die nächste große Sammelklage. Also: Augen auf beim Online-Shopping – und immer schön die AGBs lesen. Oder wenigstens so tun. 😆📦


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    20 分
  • Darf Aldi Dubai?
    2025/02/10

    Aldi ist ja bekannt dafür, knallhart zu kalkulieren. Doch dieses Mal haben sie sich nicht an der Kasse, sondern im Gerichtssaal um den Preis gestritten – und zwar um den Preis einer Schokolade aus Dubai.

    Die Geschichte beginnt mit einer luxuriösen Schokolade, die in den Regalen eines Aldi-Süd-Markts auftauchte. Blöd nur, dass es sich dabei um eine edle Süßigkeit aus Dubai handelte, die dort für echtes Luxus-Flair sorgt – also genau das Gegenteil von „beste Qualität zum besten Preis“. Aldi-Kunden lieben Schnäppchen, aber wenn die Tafel plötzlich das kostet, was sie normalerweise für einen ganzen Einkaufswagen bezahlen, hört der Spaß auf.

    Schnell wurde klar: Diese Schokolade war nie für den deutschen Discounter-Markt bestimmt. Der Hersteller war entsetzt und klagte. Die Begründung: Seine Marke passe einfach nicht in das bescheidene Aldi-Ambiente. Schließlich geht man nicht in einen Discounter, um sich für 15 Euro eine Tafel Schokolade zu gönnen – es sei denn, man will an der Kasse mal so richtig für Chaos sorgen.

    Aldi hingegen sah das Ganze entspannt. Sie dachten sich wohl: „Wenn wir teure Schokolade billig verkaufen können, warum nicht?“ Doch das Gericht war anderer Meinung. Die Schokolade durfte nicht mehr verkauft werden – vermutlich weil sie den Preis pro Kilo für Aldi-Kunden in schwindelerregende Höhen trieb und damit gegen die ungeschriebenen Gesetze des Discounters verstieß.

    Das Ergebnis: Aldi muss die luxuriöse Schokolade aus den Regalen nehmen, und die Kunden müssen sich wieder mit den klassischen 39-Cent-Tafeln zufriedengeben. Fazit: Manchmal ist es eben doch besser, bei Aldi einfach Aldi zu bleiben. 🍫😆

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    19 分
  • AGG Missbrauch
    2025/02/03

    Max Mustermann, ein 25-jähriger Jura-Student aus Köln, hatte schon immer einen Hang zum Besonderen – und eine ausgeprägte Vorliebe für clevere Argumentationen. Als er im dritten Semester zum ersten Mal von einem BGH-Urteil hörte, das Männer für diskriminiert hielt, wenn sie aufgrund ihres Geschlechts von bestimmten Jobangeboten ausgeschlossen wurden, begann in seinem Kopf eine Geschäftsidee zu reifen.Max recherchierte tief. Er fand heraus, dass Stellenangebote, die sich ausschließlich an Frauen richten, rechtlich problematisch sind, sofern keine triftigen Gründe dafür vorliegen. Das AGG, das Diskriminierung unter anderem aufgrund des Geschlechts verbietet, war Max' perfekte Spielwiese.

    Die Geschäftsidee

    Max beschloss, sich systematisch auf Stellenangebote zu bewerben, die ausdrücklich nur Frauen suchten. „Erzieherin gesucht“, „Assistentin der Geschäftsleitung“ oder gar „Model für Damenmode“ – kein Job war vor seinem juristischen Blick sicher. Mit seiner Standardbewerbung, die nüchtern und professionell war, meldete er sich überall. Natürlich bekam er fast immer Absagen. Die Arbeitgeber begründeten dies mit einem vermeintlichen „fehlenden kulturellen Fit“ oder der „fehlenden Eignung“.

    Max wusste, dass diese Absagen Gold wert waren.

    Die Klagen

    Sobald eine Absage kam, setzte er eine präzise formulierte Klageschrift auf, in der er argumentierte, dass er aufgrund seines Geschlechts diskriminiert wurde. Dabei bezog er sich auf das AGG und das richtungsweisende Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das festlegte, dass auch Männer von Gleichberechtigung profitieren können. Sein Ziel war nie, die Jobs wirklich anzutreten, sondern Entschädigungszahlungen nach § 15 Abs. 2 AGG einzufordern. Die meisten Unternehmen zahlten. Für sie war es günstiger, Max 2.000 bis 3.000 Euro zu überweisen, als sich auf einen Rechtsstreit einzulassen, der Zeit und Anwaltskosten verschlingen würde. Max baute sich so ein beeindruckendes Zusatzeinkommen auf.

    Der Höhepunkt

    Max’ größter Triumph war seine Bewerbung als „Hostess“ für eine renommierte Automesse. Der Veranstalter hatte betont, dass ausschließlich Frauen infrage kämen. Max argumentierte, dass er bereit sei, sich in ein Kleid zu werfen und High Heels zu tragen, wenn dies der Jobbeschreibung entspreche. Als auch hier die Absage kam, klagte er und erhielt 5.000 Euro Schadenersatz. Die Medien wurden auf ihn aufmerksam. „David gegen Goliath“, titelte eine Lokalzeitung, während andere ihn als „AGG-Abenteurer“ feierten. Max nahm es mit Humor: „Ich bin nur ein einfacher Mann, der Gerechtigkeit will – und Miete zahlen muss.“

    Die Wendung

    Doch wie jede clevere Idee stieß auch Max’ Modell an Grenzen. Eine große Firma entschied, sich gegen ihn zu wehren. Sie argumentierte, dass Max gar keine ernsthaften Absichten hatte, die Stellen wirklich anzunehmen, und nannte seine Praxis „rechtsmissbräuchlich“. Der Fall ging vor Gericht, und obwohl Max sich souverän verteidigte, wurde ihm vorgeworfen, das AGG in einer Weise auszunutzen, die nicht mit seinem ursprünglichen Zweck vereinbar sei.

    Das Ende eines Modells

    Max entschied sich nach dem Urteil, das sein Vorgehen einschränkte, neue Wege zu gehen. Doch er konnte nicht widerstehen, seinen Humor beizubehalten. „Vielleicht schreibe ich ein Buch darüber. Titel: Wie ich mit Diskriminierung reich wurde. Oder ich bewerbe mich als Jurist in einer Gleichstellungsbehörde – die dürfen mich ja nicht ablehnen!“


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    20 分
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